Am 01. Dezember ist die angepasste Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kraft getreten, mit der auch kleine Geschäfte von einer Förderung bei der Umstellung auf energiesparende Kühleinrichtungen profitieren können (ab 2 lfd. Meter, bei steckerfertigen Geräten bis 10 lfd. Meter).
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Informationen zu Neuerungen und Förderrechner - Nationale Klimaschutzinitiative